RS OGH 2004/2/10 1Ob1/03h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

KO §27

Rechtssatz

Enthält eine Anfechtungsklage ein Leistungs- und ein diese Leistung betreffendes Rechtsgestaltungsbegehren, und wird dieses Rechtsgestaltungsbegehren rechtskräftig abgewiesen, dann ist dem daraus abgeleiteten Zahlungsbegehren der Boden entzogen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118683

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0010OB00001_03H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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