Norm
ZPO §63 Abs2Rechtssatz
Verfahrenshilfe; wirtschaftlich Beteiligte; Konkursgläubiger Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Konkursmasse (des Masseverwalters) im Sinne des § 63 Abs 2 ZPO sind zwar die Vermögensverhältnisse deren Konkursgläubiger als "wirtschaftlich Beteiligte" zu berücksichtigen, nicht mehr aber die Vermögensverhältnisse der Konkursgläubiger eines ebenfalls im Konkurs befindlichen Konkursgläubigers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000612Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011