Norm
JN §31 Abs2 IRechtssatz
Für eine Zuständigkeitsvereinbarung bestehen keine inhaltlichen Vorbedingungen; eine Delegierung ist hingegen nur nach strenger Prüfung der Zweckmäßigkeit zulässig; so auch schon 4 Nd 514/02.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118569Im RIS seit
13.03.2004Zuletzt aktualisiert am
20.07.2021