Norm
ZPO §146 Abs2Rechtssatz
Hat eine Partei wegen eines bestimmten Hindernisses bereits erfolglos einen Fristverlängerungs- oder Tagsatzungserstreckungsantrag gestellt, dann kann die Berufung auf ein solches Hindernis nicht bereits eingetretene Säumnisfolgen im Wege der Wiedereinsetzung beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000608Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011