RS OGH 2004/2/18 2R30/04a

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Veröffentlicht am 18.02.2004
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Norm

ZPO §521a
ZPO §72

Rechtssatz

Das Verfahren zur Bewilligung einer beantragten Verfahrenshilfe ist jedenfalls dann zweiseitig, wenn das konkrete Verfahren bereits streitanhängig geworden ist; § 72 ZPO räumt dem Antragsgegner jedenfalls nach Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrages das rechtliche Gehör zum Zweck der besseren Kontrolle der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2004:RL0000045

Dokumentnummer

JJR_20040218_OLG0459_00200R00030_04A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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