RS OGH 2004/2/25 3Ob208/03i, 3Ob102/09k, 3Ob162/10k, 3Ob91/11w, 3Ob61/12k, 3Ob228/16z, 3Ob95/18v

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Norm

EO §144
EO §145
EO §239

Rechtssatz

Wenn auch die Höhe des Schätzwerts mit einem Rekurs gegen das Versteigerungsedikt grundsätzlich nicht bekämpft werden kann, so kann doch mit einen solchen Rekurs insb die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterlassung der Aufforderung zur Geltendmachung von Einwendungen gegen den Schätzwert gemäß § 144 EO geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118674

Im RIS seit

26.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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