Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Die auftragsgemäße Verbesserung eines unbestimmten, aber bezifferten Klagebegehrens beseitigt die ursprüngliche Unterbrechungswirkung der Klage nicht und steht auch keine Klagsänderung im Sinn des § 235 ZPO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118623Im RIS seit
27.03.2004Zuletzt aktualisiert am
18.11.2020