Norm
KO §113aRechtssatz
Das Konkursgericht hat vor Abstimmung über den Zahlungsplan das Bestehen oder Erlöschen von Ab- oder Aussonderungsrechten an Forderungen auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis mit deklarativem Beschluss festzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AbsonderungsrechtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118749Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009