Norm
ABGB §1293Rechtssatz
Hat der Betreiber einer Schipiste konkret Kenntnis davon, dass von ihm beförderte Schifahrer pistenähnliches freies Gelände üblicherweise (auch) benutzen, dann trifft ihn die vertragliche (Neben)Pflicht, von ihm dort geschaffene Gefahrenquellen (hier: überirdisch verlegter Zuleitungsschlauch zu einer Schneekanone) entsprechend abzusichern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
BeförderungsvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118825Im RIS seit
17.04.2004Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018