Norm
EO §79 ffRechtssatz
Die Vollstreckbarerklärung ist kein Teil des Exekutionsverfahrens, sondern eine im Inland nach inländischem Recht geführte, allerdings ein selbständiges Verfahren bildende Ergänzung zum ausländischen Erkenntnisverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118766Im RIS seit
24.04.2004Zuletzt aktualisiert am
03.08.2015