RS OGH 2004/3/30 11Os9/04, 13Os36/18w

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Veröffentlicht am 30.03.2004
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Norm

FinStrG §23 Abs2
FinStrG §38 Abs1 lita

Rechtssatz

Die erschwerende Wertung der "Tatwiederholung" und des "langen Deliktszeitraumes" im Hinblick auf die Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit nach § 38 Abs 1 lit a FinStrG stellt keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar, weil jene Umstände nicht zu den begrifflichen Voraussetzungen der Qualifikation des § 38 Abs 1 lit a FinStrG gehören.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118954

Im RIS seit

29.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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