Norm
ZustG §1 Abs2Rechtssatz
Eine Zustellung durch Telefax ist im Zivilprozess ausgeschlossen. Die im Zivilprozess unzulässige Übermittlung einer Erledigung mit Telefax entfaltet auch dann nicht - im Wege der Heilung iSd §7 ZustG - Zustellwirkung, wenn die Telekopie dem Empfänger tatsächlich zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119066Dokumentnummer
JJR_20040331_OGH0002_009OBA00029_04M0000_001