RS OGH 2004/4/7 13Os19/04, 13Os67/04, 13Os9/06g, 11Os95/06i, 12Os48/07m, 13Os112/07f, 12Os96/07w, 15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.2004
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Norm

SMG §28 Abs2 A
SMG §28 Abs3 A
StGB §28 Ca

Rechtssatz

Echte Konkurrenz von § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG einerseits und § 28 Abs 2 vierter Fall SMG andererseits: Der Unrechtsgehalt des Inverkehrsetzens von Suchtgift betrifft das in der tatsächlichen Einräumung von Gewahrsam am Suchtmittel liegende Gefahrenpotenzial einer drohenden schädlichen Einwirkung auf die Gesundheit von Menschen, während jener der Aus- und Einfuhr von Suchtgift das besondere Gefahrenmoment eines grenzüberschreitenden Verkehrs mit Suchtmitteln eigenständig und ungeachtet der Weiterleitung des Suchtgifts an potenzielle Konsumenten erfasst. Die Begehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung aggraviert in beiden Fällen den Tatbestand durch die Steigerung des jeweiligen Gefahrenpotenzials, ohne aber die Unrechtselemente des § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG an jene des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG anzugleichen.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 19/04
    Entscheidungstext OGH 07.04.2004 13 Os 19/04
  • 13 Os 67/04
    Entscheidungstext OGH 14.07.2004 13 Os 67/04
    Beisatz: Das nach § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG qualifizierte Inverkehrsetzen von Suchtgift ist weder in allen Tatbestandsvarianten des § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG enthalten, noch decken sich die kriminalpolitischen Ziele, die ausschlaggebend für die Strafbarkeit dieser beiden Deliktsformen sind. Suchtgiftschmuggelfahrten müssen auch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nicht zwangsläufig mit einem Inverkehrsetzen des aus- und eingeführten Suchtgifts oder - im Fall einer unmittelbaren Dealertätigkeit des Schmugglers- auch nicht mit der Weitergabe des Suchtmittels an ein anderes Mitglied der kriminellen Vereinigung einhergehen. (T1)
  • 13 Os 9/06g
    Entscheidungstext OGH 22.03.2006 13 Os 9/06g
    nur: Der Unrechtsgehalt des Inverkehrsetzens von Suchtgift betrifft das in der tatsächlichen Einräumung von Gewahrsam am Suchtmittel liegende Gefahrenpotenzial einer drohenden schädlichen Einwirkung auf die Gesundheit von Menschen, während jener der Aus- und Einfuhr von Suchtgift das besondere Gefahrenmoment eines grenzüberschreitenden Verkehrs mit Suchtmitteln eigenständig und ungeachtet der Weiterleitung des Suchtgifts an potenzielle Konsumenten erfasst. (T2); Beis wie T1 nur: Suchtgiftschmuggelfahrten müssen auch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nicht zwangsläufig mit einem Inverkehrsetzen des aus- und eingeführten Suchtgifts einhergehen. (T3); Beisatz: Damit besteht keine Kongruenz der kriminalpolitischen Ziele, die ausschlaggebend für die Strafbarkeit dieser beiden Deliktsformen sind. Gleiches gilt für das Verhältnis zwischen dem bloßen Vorbereitungsdelikt nach § 28 Abs 1 SMG und dem zugleich verwirklichten Verbrechen der Ein- und Ausfuhr einer großen Menge Suchtgift nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG, sodass auch insoweit von keinem Scheinkonkurrenzverhältnis ausgegangen werden kann. (T4)
  • 11 Os 95/06i
    Entscheidungstext OGH 24.10.2006 11 Os 95/06i
    Auch; nur: Echte Konkurrenz von § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG einerseits und § 28 Abs 2 vierter Fall SMG andererseits. (T5)
  • 12 Os 48/07m
    Entscheidungstext OGH 31.05.2007 12 Os 48/07m
    Auch; nur T5
  • 13 Os 112/07f
    Entscheidungstext OGH 07.11.2007 13 Os 112/07f
    nur: Echte Konkurrenz von § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG einerseits und § 28 Abs 2 vierter Fall SMG andererseits: Der Unrechtsgehalt des Inverkehrsetzens von Suchtgift betrifft das in der tatsächlichen Einräumung von Gewahrsam am Suchtmittel liegende Gefahrenpotenzial einer drohenden schädlichen Einwirkung auf die Gesundheit von Menschen, während jener der Aus- und Einfuhr von Suchtgift das besondere Gefahrenmoment eines grenzüberschreitenden Verkehrs mit Suchtmitteln eigenständig und ungeachtet der Weiterleitung des Suchtgifts an potenzielle Konsumenten erfasst. (T6)
  • 12 Os 96/07w
    Entscheidungstext OGH 27.09.2007 12 Os 96/07w
    Auch; nur T5
  • 15 Os 133/08k
    Entscheidungstext OGH 13.11.2008 15 Os 133/08k
    Auch; nur T6; Beisatz: Die Deliktsvarianten der Ein- und Ausfuhr von Suchtgift (§ 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall SMG) entspricht §28 Abs2 zweiter und dritter Fall SMGaF, jene des Überlassens (§ 28a Abs 1 fünfter Fall SMG) entspricht §28 Abs 2 vierter Fall SMGaF. (T7); Beisatz: Der Oberste Gerichtshof sieht infolge der dargestellten Gleichheit im relevanten Umfang der in Geltung stehenden Bestimmungen mit jenen der früheren Fassung des Suchtmittelgesetzes keine Veranlassung, von der erwähnten einhelligen jüngeren Rechtsprechung abzugehen. (T8)
  • 11 Os 44/11x
    Entscheidungstext OGH 19.05.2011 11 Os 44/11x
    Vgl auch; Beisatz: Zu einer Subsumtionseinheit nach § 28a Abs 4 Z 3 SMG lassen sich nur gleichartige Verbrechen desselben Tatbildes zusammenfassen. (T9)
  • 15 Os 114/14z
    Entscheidungstext OGH 10.11.2014 15 Os 114/14z
    Vgl; Beis wie T9
  • 15 Os 126/14i
    Entscheidungstext OGH 14.01.2014 15 Os 126/14i
    Auch
  • 12 Os 112/16m
    Entscheidungstext OGH 04.11.2016 12 Os 112/16m
    Auch
  • 12 Os 20/17h
    Entscheidungstext OGH 22.06.2017 12 Os 20/17h
    Auch
  • 14 Os 26/19h
    Entscheidungstext OGH 09.04.2019 14 Os 26/19h
    Vgl
  • 15 Os 16/21y
    Entscheidungstext OGH 17.03.2021 15 Os 16/21y
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118871

Im RIS seit

07.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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