RS OGH 2004/4/16 10Ra45/04t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2004
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Norm

ZPO §41
ZPO §235 Abs4
ZPO §237 Abs3

Rechtssatz

Im Falle der vollständigen Bezahlung des Klagebegehrens nach Klagseinbringung und Einschränkung auf Kosten ist ohne Durchführung eines Beweisverfahrens die geltend gemachte und bezahlte Klagsforderung als zu Recht bestehend anzusehen, was zu einem vollständigen Kostenersatz der beklagten Partei an den Kläger führen muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000141

Dokumentnummer

JJR_20040416_OLG0009_0100RA00045_04T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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