Norm
ZPO §41Rechtssatz
Im Falle der vollständigen Bezahlung des Klagebegehrens nach Klagseinbringung und Einschränkung auf Kosten ist ohne Durchführung eines Beweisverfahrens die geltend gemachte und bezahlte Klagsforderung als zu Recht bestehend anzusehen, was zu einem vollständigen Kostenersatz der beklagten Partei an den Kläger führen muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000141Dokumentnummer
JJR_20040416_OLG0009_0100RA00045_04T0000_001