Norm
MRG §12a Abs2Rechtssatz
Das dem Vermieter durch § 12a Abs 2 und 3 MRG eingeräumte Anhebungsrecht setzt grundsätzlich einen Machtwechsel in der Mieter-Gesellschaft voraus. Dieses vom Gesetzgeber offenbar am Recht der Kapitalgesellschaft entwickelte Konzept, das konsequenter Weise dem Kippen der Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschaft entscheidende Bedeutung beimisst, lässt sich allerdings auf Personenhandelsgesellschaften nur mit Einschränkungen und Modifikationen übertragen. Insbesondere in Kommanditgesellschaften kann sich eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten aus vielerlei Umständen ergeben, die nicht in eine einfache Formel für die "Berechnung" des Machtwechsels zu bringen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118945Im RIS seit
19.05.2004Zuletzt aktualisiert am
09.01.2019