Norm
KHVG §27 Abs2Rechtssatz
Gemäß § 27 Abs 2 Satz 3 KHVG1994 bewirkt die Hemmung oder die Unterbrechung der Verjährung des Schadenersatzanspruches gegen den ersatzpflichtigen Versicherten auch die Hemmung oder die Unterbrechung der noch laufenden Verjährung des Schadenersatzanspruches gegen den Versicherer und umgekehrt. Die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung des Direktanspruches wirkt auf den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer auch insoweit, als der Anspruch des Dritten die Versicherungssumme übersteigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118982Dokumentnummer
JJR_20040429_OGH0002_0020OB00097_04K0000_001