Beisatz: Ein darauf gerichteter Beweisantrag hat darzulegen, warum anzunehmen ist, dass sich ein solcher Zeuge zur Befundaufnahme bereit finden (und sein gesetzlicher Vertreter das Einverständnis hiezu erklären) werde. (T3)
Auch; Beisatz: Hier wurde nicht dargetan, dass der unmündige Zeuge sowie dessen gesetzliche Vertreterin die erforderliche Zustimmung zur psychologischen Exploration erteilt hätten oder erteilen würden. (T4)
Beis wie T3; Beisatz: Hier wurde nicht dargetan, dass das Opfer die erforderliche Zustimmung zur psychologischen Exploration erteilt hätte oder erteilen würde. (T5)