Norm
ABGB §1460Rechtssatz
Ein alpiner Verein bekundet den für die Ersitzung eines Wegerechts notwendigen Besitzwillen, wenn er durch seine Mitglieder oder andere für ihn tätige Personen einen von der Allgemeinheit begangenen Weg als Wanderweg markiert und betreut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118987Dokumentnummer
JJR_20040504_OGH0002_0040OB00096_04B0000_001