RS OGH 2004/5/18 10ObS55/04t, 10ObS133/10x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.2004
beobachten
merken

Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Ein Versicherter, der im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes private Tätigkeiten verrichtet, unterliegt in dieser Zeit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119183

Im RIS seit

17.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten