Norm
StPO §345 Abs1 Z8Rechtssatz
Die Instruktionsrüge ist nicht am Gesetz orientiert, wenn sie die Ausführungen in der schriftlichen Rechtsbelehrung übergeht oder nicht darlegt, welcher konkrete Belehrungsinhalt unrichtig sein oder unter dem Gesichtspunkt irreführender Unvollständigkeit fehlen soll (WK-StPO § 345 Rz 65).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119071Im RIS seit
24.06.2004Zuletzt aktualisiert am
30.08.2021