RS OGH 2004/5/25 14Os37/04, 11Os99/05a, 13Os22/06v, 12Os30/06p, 15Os44/07w, 13Os113/07b, 12Os115/08s

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Veröffentlicht am 25.05.2004
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Norm

StPO §345 Abs1 Z8

Rechtssatz

Die Instruktionsrüge ist nicht am Gesetz orientiert, wenn sie die Ausführungen in der schriftlichen Rechtsbelehrung übergeht oder nicht darlegt, welcher konkrete Belehrungsinhalt unrichtig sein oder unter dem Gesichtspunkt irreführender Unvollständigkeit fehlen soll (WK-StPO § 345 Rz 65).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119071

Im RIS seit

24.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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