Norm
UrlG §10Rechtssatz
Die Urlaubsersatzleistung erweist sich als eine Art bereicherungsrechtlicher Ausgleich dafür, dass der Arbeitgeber insoweit Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in überproportionalem Ausmaß entgegengenommen hat, als bei "regulärer" Abwicklung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber nur um die Anzahl der Urlaubstage verminderte Leistungen erhalten hätte. Diese Mehrleistung des Arbeitnehmers ist durch eine Geldleistung des Arbeitgebers auszugleichen, die dem-unter Heranziehung des an sich geschuldeten Arbeitsentgelts ermittelten-typisierten Wert bzw Preis der Dienstleistung zu entsprechen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119194Im RIS seit
25.06.2004Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018