Norm
EFZG §5Rechtssatz
Unter einer "Arbeitsverhinderung" im Sinne des § 5 EFZG ist nur jene Arbeitsverhinderung zu verstehen, die zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung bereits vorlag. Eine weitere Erkrankung nach Ausspruch der Kündigung, die mit der ersten Arbeitsverhinderung nicht zusammenhängt, verlängert den Entgeltfortzahlungszeitraum nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119136Im RIS seit
26.06.2004Zuletzt aktualisiert am
28.04.2020