RS OGH 2004/6/8 10Ob28/04x, 7Ob72/13h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2004
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Norm

EO §382a Abs4

Rechtssatz

Werden vom Gericht entgegen der Intention des Gesetzes Erhebungen über Umstände gepflogen, die die Berechtigung des Anspruchs betreffen, sind die Ergebnisse dieser Erhebungen der Entscheidung zugrunde zu legen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119185

Im RIS seit

08.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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