RS OGH 2004/6/14 16Ok10/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.2004
beobachten
merken

Norm

KartG 1988 §45 Abs2

Rechtssatz

Grundsätzlich analoge Anwendung des §45 Abs2 KartG auch in Verfahren, in dem andere Personen eine bestimmte verfahrensrechtliche Stellung beanspruchen, die ihnen von den Parteien, die die hier gegenständlichen Gegenäußerungen erstattet haben, abgesprochen wird (hier Äußerungen von Konkurrenten nach Ablauf der 14-tägigen Frist des §42a Abs3a KartG).

Vorliegendenfalls jedoch kein Kostenzuspruch für die Gegenäußerungen der Parteien, weil in konkreto die späteren "Sachverhaltsdarstellungen" nicht als missbräuchlich angesehen werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119029

Dokumentnummer

JJR_20040614_OGH0002_0160OK00010_0400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten