RS OGH 2004/6/22 6R146/04v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.2004
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Norm

EO §302

Rechtssatz

Wird trotz des konkreten Verzichtes des betreibenden Gläubigers auf Abgabe einer Drittschuldnererklärung dennoch vom Gericht dem Drittschuldner aufgetragen, eine Drittschuldnererklärung abzugeben, so hat dieser Anspruch auf Kostenersatz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2004:RRD0000015

Dokumentnummer

JJR_20040622_LG00469_00600R00146_04V0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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