Norm
MSchG §1Rechtssatz
Farben sind in "abstrakter" oder "konturloser" Form schutzfähig, wenn ihre grafische Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119138Im RIS seit
05.08.2004Zuletzt aktualisiert am
13.07.2021