RS OGH 2004/7/16 8ObA116/03x, 4Ob163/06h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.2004
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Norm

ABGB §1014
ABGB §1015
ABGB §1024
KO §26 Abs1

Rechtssatz

Der Treuhandauftrag erlischt mit Konkurseröffnung über das Vermögen des Treugebers. Die sich aus den Abwicklungspflichten des Geschäftsherrn gemäß §§ 1014, 1015 ABGB ergebenden Ansprüche des Geschäftsbesorgers, wie etwa auf Aufwandsersatz und Schadenersatz, sind keine Masseforderungen.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 116/03x
    Entscheidungstext OGH 16.07.2004 8 ObA 116/03x
    Veröff: SZ 2004/107
  • 4 Ob 163/06h
    Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 163/06h
    Vgl aber; Beisatz: Bei einer mehrseitigen Treuhand hat allerdings die Eröffnung des Konkurses über einen Treugeber keinen Einfluss auf den Abwicklungsmodus des Treuhandverhältnisses. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119137

Dokumentnummer

JJR_20040716_OGH0002_008OBA00116_03X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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