Norm
MRK Art6 Abs1 II1bRechtssatz
Die bloße Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens ist prima facie nicht unvereinbar mit der MRK. Auch wenn ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme willkürlich und missbräuchlich ist, liegt mangels Opfereigenschaft dann keine Verletzung des Art 6 MRK vor, wenn dieser Antrag abgewiesen wird. Überdies ist nach stRspr des GH Art 6 MRK nicht auf Verfahren anwendbar, in denen ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt wurde. Nikitin gegen Russland.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2004:RS0121373Im RIS seit
19.08.2004Zuletzt aktualisiert am
02.08.2022