Norm
StPO §258Rechtssatz
Während der durchschnittliche Reinheitsgehalt der seit Jahrzehnten bekannten Drogen Haschisch und Heroin als gerichtsnotorisch anzusehen ist, kann hievon hinsichtlich der Annahme eines bestimmten durchschnittlichen Wirkstoffgehalts von - nach den bisherigen Wahrnehmungen des Obersten Gerichtshofs grundsätzlich mit recht unterschiedlichen Wirkstoffen und Reinheitswerten versehenen - Ecstasy-Tabletten nicht die Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119257Im RIS seit
26.08.2004Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021