Norm
KSchG §3Rechtssatz
Eine einschränkende Auslegung des in § 3 KSchG eingeräumten Rücktrittsrechts kommt dann nicht in Frage, wenn die Vertragserklärung des Konsumenten per Telefax übermittelt wurde, aber dennoch typischerweise eine Überrumpelungssitation vorliegt (telefonische Kontaktaufnahme durch den Unternehmer mit anschließendem Fax-Anbot und unmittelbar darauf erfolgter Fax-Annahme durch den Verbraucher).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119244Dokumentnummer
JJR_20040728_OGH0002_0070OB00078_04B0000_001