Norm
StPO §283 CRechtssatz
Die Beschränkung auf die der Berufung unterzogenen Punkte erlaubt nicht den Ersatz eines nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO nichtigen Sanktionsausspruchs zugunsten des Angeklagten aus Anlass einer bloß zu dessen Nachteil erhobenen Berufung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119280Dokumentnummer
JJR_20040805_OGH0002_0120OS00084_0400000_002