RS OGH 2004/8/5 12Os45/04, 14Os58/05v, 12Os95/12f, 12Os89/16d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2004
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Norm

StGB §28 C
StPO §90a Abs1
StPO §198 B

Rechtssatz

Die Präventionsvoraussetzungen des § 90a Abs 1 StPO stellen auf das inkriminierte Geschehen in seiner Gesamtheit ab; das Verhalten ist daher umfassend - und damit auch real konkurrierende Straftaten miteinschließend - zu bewerten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119276

Im RIS seit

04.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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