Norm
ABGB §879 Abs1 BIIdRechtssatz
§ 879 Abs 3 ABGB ist auch anzuwenden, wenn sich ein Vertragsteil der vorformulierten Erklärung des anderen oder eines Dritten unterwirft, gleichviel, ob man diese Bestimmung analog heranzieht oder Absatz 1 dieser Gesetzesstelle im Sinne des Absatz 3 konkretisiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119322Im RIS seit
11.09.2004Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022