Norm
ABGB §180a Abs1Rechtssatz
Ob der Annehmende und das Wahlkind mit dem Vertrag über die Annahme an Kindesstatt lediglich die Förderung der Erlangung eines neuerlichen Aufenthaltstitels und eines leichteren Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt, dagegen nicht die Begründung eines Verhältnisses wie zwischen leiblichen Eltern und Kindern oder einer sonstigen engen persönlichen Beziehung beabsichtigen, ist Tatfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119342Dokumentnummer
JJR_20040812_OGH0002_0010OB00156_04D0000_001