RS OGH 2004/8/12 1Ob151/04v

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Veröffentlicht am 12.08.2004
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Norm

EO §294 M4

Rechtssatz

Die trotz exekutiven Zahlungsverbots erfolgte Abstattung einer Schuld durch den Drittschuldner ist nur dem betreibenden Gläubiger gegenüber, zu dessen Gunsten die Forderung gepfändet wurde, (relativ) unwirksam. Im Verhältnis zum Verpflichteten entfaltet die verbotswidrige Zahlung schuldbefreiende Wirkung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119320

Dokumentnummer

JJR_20040812_OGH0002_0010OB00151_04V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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