Norm
EO §294 M4Rechtssatz
Die trotz exekutiven Zahlungsverbots erfolgte Abstattung einer Schuld durch den Drittschuldner ist nur dem betreibenden Gläubiger gegenüber, zu dessen Gunsten die Forderung gepfändet wurde, (relativ) unwirksam. Im Verhältnis zum Verpflichteten entfaltet die verbotswidrige Zahlung schuldbefreiende Wirkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119320Dokumentnummer
JJR_20040812_OGH0002_0010OB00151_04V0000_001