Norm
ABGB §431Rechtssatz
Besteht ein vertraglicher Anspruch, demzufolge der Erwerber die Einverleibung seines Miteigentumsrechts erwirken kann und ist auch bereits der (Mit-)Besitz an der erworbenen Liegenschaft übergeben worden, dann ist er bereits ab diesem Zeitpunkt wie ein Miteigentümer zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119340Dokumentnummer
JJR_20040812_OGH0002_0010OB00259_03Z0000_002