Norm
SchiffahrtsG §1Rechtssatz
Das Befahren eines schiffbaren (künstlich errichteten) Kanals zum Neusiedler See (mit einem Segelboot) steht im Rahmen des Gemeingebrauchs an öffentlichen Gewässern - der auch das Anlegen an dem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück deckt - zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SchifffahrtsGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119343Im RIS seit
11.09.2004Zuletzt aktualisiert am
03.09.2010