Norm
EuGVÜ Art5 Nr3Rechtssatz
Der Gerichtsstand nach Art 5 Nr 3 EuGVÜ wird nicht dadurch am Ort des Kläger-Wohnsitzes als Ort des Mittelpunkts seines Vermögens begründet, dass dem Kläger (nach seinem Vorbringen) durch Verlust von Vermögensbestandteilen in einem anderem Vertragsstaat ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119298Im RIS seit
17.09.2004Zuletzt aktualisiert am
15.11.2016