RS OGH 2004/8/24 7R154/04h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.2004
beobachten
merken

Norm

EO §331

Rechtssatz

Auf Miteigentumsanteile einer Liegenschaft kann nur im Weg der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung, Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung Exekution geführt werden. Der Anspruch des Liegenschaftsmiteigentümers auf Teilung dieser Liegenschaft sowie Teilung und Auszahlung des Versteigerungserlöses stellt kein Vermögensrecht im Sinn des § 331 EO dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2004:RSP0000033

Dokumentnummer

JJR_20040824_LG00199_00700R00154_04H0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten