RS OGH 2004/9/21 6R180/04v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2004
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Norm

EO §74
ZPO §41

Rechtssatz

Für eine im Wege des Internets durchgeführte ZMR-Meldeanfrage steht auch nur ein Ersatzanspruch für den damit unmittelbar verbundenen Kostenaufwand - ohne Miteinbeziehung anteiliger "Grundkosten" unter Anwendung des § 273 ZPO - zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2004:RRD0000016

Dokumentnummer

JJR_20040921_LG00469_00600R00180_04V0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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