Norm
StVO §2 Abs1 Z19Rechtssatz
Rollerblades sind keine Fahrzeuge.
Rollerbladesfahrer müssen auf Gehsteigen nicht Schrittgeschwindigkeit fahren; die Wahl der zulässigen Geschwindigkeit hängt vielmehr von den konkreten Verhältnissen ab.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RollschuhfahrerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119362Im RIS seit
23.10.2004Zuletzt aktualisiert am
26.11.2012