Norm
ABGB §863 ARechtssatz
Aus dem Vertrauensprinzip ergibt sich die Gültigkeit einer unter einem geheimen Vorbehalt (Mentalreservation) abgegebenen Erklärung, wenn der Erklärungsempfänger berechtigt auf die Erklärung vertraut hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Willenserklärung; VertrauenstheorieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119373Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009