Norm
ZPO §26Rechtssatz
Bei einer im Ausland erteilten prozessualen Vollmacht ist ihre Gültigkeit für die Prozessführung vor einem inländischen Gericht nach inländischem Recht zu beurteilen, auch für Form, Umfang, Wirkung und Dauer einer Prozessvollmacht ist die lex fori maßgeblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119361Dokumentnummer
JJR_20041004_OGH0002_0020OB00213_04V0000_001