RS OGH 2004/10/11 16Ok13/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2004
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Norm

KartG 1988 §43
KartG 1988 §44
MRK Art6 Abs1 II5a2

Rechtssatz

Wenn die Amtsparteien erstmals durch eine Entscheidung erster Instanz von einem Missbrauchsverfahren Kenntnis erlangen und somit bisher keine eigenen Anträge stellen konnten und den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht beurteilen konnten, dürfen ihre Anträge nicht aufgrund unvollständigen Vorbringens als zu wenig konkretisiert abgewiesen werden. Das rechtliche Gehör wäre sonst nicht gewahrt. Die Amtsparteien sind durch Zustellung sämtlicher Schriftsätze zuzuziehen und nicht darauf zu verweisen, dass sie im Rechtsmittelverfahren wirksames Vorbringen erstatten können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119532

Dokumentnummer

JJR_20041011_OGH0002_0160OK00013_0400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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