Norm
ABGB §859Rechtssatz
Nach der Rsp sind (entsprechend den vorvertraglichen) auch nachvertragliche Pflichten zu bejahen, sich im Hinblick auf die Rechtsgüter des Vertragspartners sorgfältig zu verhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119485Im RIS seit
19.11.2004Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018