RS OGH 2004/11/4 2Ob230/04v

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Veröffentlicht am 04.11.2004
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Norm

PMG 1997 §1
PMG 1997 §20
ABGB §1311

Rechtssatz

Jedes Inverkehrbringen wird von § 1 PMG erfasst und führt zur Kennzeichnungspflicht gemäß § 20 PMG, welches als Schutzgesetz zu qualifizieren ist. Auch ein betroffener Landwirt kann daraus Schadenersatzansprüche ableiten, obwohl "Ertragsinteressen der Anwender" im § 1 als vom Schutzzweck erfasst nicht (ausdrücklich) ebenfalls mit genannt sind.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Pflanzenschutzmittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119560

Dokumentnummer

JJR_20041104_OGH0002_0020OB00230_04V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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