Norm
ABGB §1096 CRechtssatz
Eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser der Wohnung rechtfertigt eine Mietzinsreduktion. Allerdings kann dabei nicht schematisch auf das bloße Überschreiten von Grenzwerten abgestellt werden. Die bloß geringfügige Überschreitung des Grenzwertes muss noch nicht zu einer Mietzinsreduktion führen; vielmehr ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich über einen relevanten Zeitraum eine Gesundheitsgefahr besteht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Blei im WasserEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119601Dokumentnummer
JJR_20041117_OGH0002_0090OB00034_04X0000_002