Norm
AHG §2 Abs2Rechtssatz
Auch der Antrag auf Zulassung der ordentlichen Revision nach einem Ausspruch des Berufungsgerichts, dass eine solche unzulässig sei, ist ein "Rechtsmittel" im Sinn des § 2 Abs 2 AHG, auch wenn das Berufungsgericht selbst den Antrag unanfechtbar zurückweisen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119554Im RIS seit
23.12.2004Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022