RS OGH 2004/11/23 5Ob102/04t, 5Ob208/10i, 5Ob4/20d, 5Ob56/20a, 5Ob150/21a

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Veröffentlicht am 23.11.2004
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Norm

MRG §16 Abs8

Rechtssatz

Die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG läuft auch im Fall des Aneinanderreihens zulässig befristeter Mietverträge solange nicht ab, als nicht sechs Monate nach der zusammengerechnet vereinbarten Befristungszeit abgelaufen sind oder aber ein unbefristetes Mietverhältnis abgeschlossen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119647

Im RIS seit

23.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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