Norm
AÖSp §29Rechtssatz
Der auf Basis des § 29 AÖSp entwickelte Speditionstarif für Kaufmannsgüter setzt in unmittelbarer Bezugnahme auf primäre Ansprüche des Spediteurs ("Barauslagen", "Nachnahmen", "Provisionstarif" und "Reklamationsprovision") einen Zinssatz von 1,5 % pro Monat für den Verzugsfall fest. Diese Bestimmung findet auf Regressansprüche nicht Anwendung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ProzentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119585Im RIS seit
30.12.2004Zuletzt aktualisiert am
23.10.2013